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Dr. Andrea Töllner

 
Dr. jur.
Dr. jur. Andrea Töllner, Jahrgang 1967, Rechtsanwältin bei Feil Rechtsanwälte, Hannover, ist spezialisiert auf die juristische Beratung von Baugruppen und gemeinschaftlichen  Wohnprojekten. Die Beratung zur Findung und Umsetzung der geeigneten Rechtsform der Projekte (wie z.B. Mietprojekte, Baugemeinschaften, Vereine,  Genossenschaftsprojekte,  Wohnungseigentumsprojekte) und die Begleitung der Projekte von der Findungs- über die Planungs- bis zur Wohnphase sind Gegenstand ihrer Tätigkeit. Die Beratung bei Gesellschaftsgründungen gehört ebenso dazu wie die Gestaltung von Verträgen und Satzungen, die auf die speziellen Bedürfnisse eines Wohnprojekts angepasst sein müssen (z.B. GbR-Verträge für Planungs- und Bauherrengemeinschaften, Vereinssatzungen, Genossenschaftssatzungen, Kooperationsvereinbarungen).
 
Daneben rückt das Thema der neuen Pflege im Alter immer mehr in den Mittelpunkt. Beratung zur Pflege im Wohnprojekt, zu Wohn-Pflege-Gemeinschaften (wie z.B. Gründungsberatung, Vertragsgestaltung und Angehörigenberatung) sowie Fragen des Heimrechts sind ebenfalls Teil ihres Aufgabenfeldes.
 
Dr. jur. Andrea Töllner arbeitet seit 1997 als Rechtsanwältin, hat im Bauplanungsrecht promoviert und ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen in den Bereichen des Gesellschafts-, Planungs- und Kommunalrechts. Zudem ist sie als Referentin in diesen Bereichen tätig, u.a. im Rahmen des Fortbildungsangebots des Forums Gemeinschaftliches Wohnen e.V., ist juristische Beraterin des Forums Gemeinschaftliches Wohnen e.V. und Mitglied des Kuratoriums der Stiftung trias.
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