16. Neue Formen des Wohnens für Menschen mit Pflegebedarf - Wohn-Pflege-Gemeinschaften
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Dr. Josef Bura und Ulrike Petersen,
STATTBAU HAMBURG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
(Kapitel 16.1. bis 16.5.)
und
Dr. jur. Andrea Töllner,
Feil Rechtsanwälte, Hannover
(Kapitel 16.6.).
16.1. Einführung
Steigende Nachfrage nach innovativen Wohn-Pflege-Gemeinschaften
Bewahrheiten sich die Prognosen, dann werden in Zukunft immer mehr ältere Menschen allein wohnen, länger leben und weniger Angehörige aus jüngeren Generationen zur Seite haben. Zugleich deutet nichts darauf hin, dass sich an dem grundlegenden Bedürfnis, solange wie möglich in den „eigenen vier Wänden" zu bleiben, in Zukunft etwas ändern wird. Die „eigenen vier Wände" stehen für vertraute Umgebung, gewachsene Beziehungen und Kontinuität der Lebensmuster; tiefer liegend sind sie Synonym für die persönliche Freiheit, entscheiden zu können, wie und wo ich (im Alter) leben will.
Aber was geschieht, wenn Selbstbestimmung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich ist? Was passiert zum Beispiel bei Pflegebedarf, bei Demenz? Die Mehrzahl pflegebedürftiger Menschen wird durch Angehörige und ambulante Pflegedienste zuhause betreut. Doch familiäre Hilfen sind nicht unerschöpflich, soziale Netze selten über Jahre belastbar und ambulante Pflege in Einzelhaushalten nicht rund um die Uhr bezahlbar. Aus diesen Gründen ist „Demenz" die weitaus häufigste Indikation für eine stationäre Heimversorgung. Für viele Angehörige kommen allerdings konventionelle Pflegeheime nicht in Betracht, weil sie in ihrer Größe, Gestaltung und ihren Betreuungskonzepten nicht auf die besonderen Bedürfnisse der Menschen mit Demenz ausgerichtet sind. Vor diesem Hintergrund und weil sich generell die Erwartungen an Wohn- und Versorgungsqualitäten verändern, steigt die Nachfrage nach innovativen kleinteiligen Wohn-Pflege-Formen. Sie sollen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, sozialer Eingebundenheit und individueller Betreuung ermöglichen.
Zeitgemäße Angebote für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz
An der Nahtstelle zwischen eigener Häuslichkeit und Pflegeheim siedeln sich vermehrt Projekte an, die Wohnen und Pflegen im Alter auf neue und ungewohnte Weise verbinden. Sie bleiben in ihrer Größe überschaubar, legen Wert auf Alltagskultur, Privatsphäre und Gemeinschaft. Angehörigen und gesetzlichen Betreuern, die in der Verantwortung stehen, stellvertretend für einen Menschen mit Demenz über seinen Wohnort und seine Betreuung zu entscheiden, eröffnen sich vor allem durch ambulant betreute Wohngemeinschaften neue Perspektiven. Diese an der „Häuslichkeit" ausgerichteten Wohn- und Versorgungsformen, die im Mittelpunkt der nachfolgenden Ausführungen stehen, bieten eine Alternative zu konventionellen vollstationären Einrichtungen.
Vor gut zehn Jahren entstanden in der Bundesrepublik und ganz besonders in Berlin, erste Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Impulse kamen damals aus den europäischen Nachbarländern, aber auch aus den Erfahrungen hiesiger Wohngruppen für psychisch veränderte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Seitdem die ersten so genannten „Alzheimer-WGs" in den Medien publik gemacht wurden, nehmen ihre Zahl und Vielfalt kontinuierlich zu. Sie stoßen trotz aller Planungs- und Umsetzungsanforderungen auf zunehmende Akzeptanz in der Bevölkerung, denn sie erweitern die herkömmliche Wohn- und Pflegelandschaft und entlasten pflegende Angehörige.
Grundsätzlich lassen sich innovative Wohn-Pflege-Formen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht als ambulant betreute Wohngemeinschaften oder stationäre Wohngruppen umsetzen. Ihre Integration in ein lebendiges, tragfähiges Wohnumfeld mit einer guten Infrastruktur ist in beiden Ausrichtungen von zentraler Bedeutung. Betreuungskonzept, Qualifikation des Personals, Größe und Architektur sind auf das Zusammenleben einer Gruppe von acht bis zwölf Menschen abgestimmt. Eine ausgewogene Beziehung zwischen Gemeinschaft und Privatheit, zwischen aktiver Teilhabe am Alltagsgeschehen und Rückzug tragen zum Wohlbefinden des Einzelnen bei, vermitteln Geborgenheit und Orientierung.
Ambulant betreute Wohngemeinschaft: Eigene Häuslichkeit, Wahlfreiheit und geteilte Verantwortung
In den vergangenen Jahren sind sowohl in Neubauten als auch in Bestandsgebäuden schwerpunktmäßig Wohngemeinschaften mit einem ambulanten Versorgungskonzept entstanden. Sie knüpfen an Gewohntes und Bekanntes an und rücken den Alltag samt seiner hauswirtschaftlichen Aufgaben in den Mittelpunkt: Eigene Häuslichkeit, eigener Mietvertrag, eigene Möbel, soziale Nähe und Raum für Individualität.
In ambulanten Wohngemeinschaften gibt es keinen Träger bzw. Betreiber, denn die Angehörigen bzw. rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen sind Schlüsselpersonen im Projektgeschehen. Sie übernehmen auf Grundlage einer gemeinsamen Vereinbarung als Auftraggebergemeinschaft Verantwortung, sind jedoch nicht für die praktische Pflege und Hauswirtschaft zuständig. Unabhängig von den Einzelmietverträgen, die den privaten Wohnbereich und anteilige Gemeinschaftsflächen umfassen, verständigt sich die Gruppe der Mieter (bzw. deren Interessenvertreter) auf einen ambulanten Pflegedienst ihrer Wahl. Angehörige bzw. rechtliche Betreuer unterstützen die Wohngemeinschaft in allen wichtigen Entscheidungen und sind Bindeglied zum Vermieter.
Begleitet, versorgt und gepflegt werden die WG-Mitglieder von ambulanten Pflege- und Betreuungskräften. Sie sind „Gast im Hause" und insbesondere dann, wenn es sich um Menschen mit Demenz handelt, rund um die Uhr anwesend.
Ob ambulante Wohngemeinschaften, in denen die Entscheidungshoheit konsequent erkennbar in den Händen der Mieterschaft (bzw. deren Interessenvertreter und Interessenvertreterinnen) liegt, unter das Heimgesetz fallen, hängt von den geltenden Bestimmungen in den jeweiligen Bundesländern ab. Zentrale Kriterien der ordnungsrechtlichen Bewertung sind: Wahlfreiheit der Dienstleistungen, Selbstorganisation der Mieterschaft bzw. deren Interessenvertreter, Einzelmietverträge unabhängig von den bedarfsgerechten individuellen Pflege- und Betreuungsverträgen.
Stationäre Wohngruppen: Weiterentwicklung klassischer Heimstrukturen
Stationäre Wohngruppen, die eine Weiterentwicklung klassischer Pflegeheimkonzepte darstellen, richten sich insbesondere an pflegebedürftige Senioren, die nicht mehr in ihrer Wohnung leben können und deren Angehörige die Verantwortung für die Mitwirkung in einer ambulant organisierten Wohngemeinschaft nicht übernehmen können.
Auch stationäre Wohngruppen verfügen über Einzelzimmer für acht bis zwölf Personen und bieten ausreichend Raum für die Wohnküche und Gruppenaktivitäten. Sie werden entweder unter dem Dach einer Einrichtung oder aber als Außenwohngruppe realisiert. Die überschaubare Gruppengröße, der familiäre Wohncharakter und der alltagsorientierte Tagesablauf stehen analog zu den ambulanten Konzepten auch hier im Vordergrund. Neue großkalibrige Einrichtungen sind nicht wünschenswert - Maßstäblichkeit ist Vorbedingung für die Option einer sozialen Akzeptanz und Integration. Es gibt keine Zentralversorgung sondern das Angebot sich am Kochen, an der Wäschepflege oder an Gartenarbeiten zu beteiligen: Alltag als Therapie. Da die Gesamtverantwortung im stationären Kontext in der Hand eines Trägers bzw. Betreibers liegt, gelten das Heimgesetz bzw. die Neuregelungen des jeweiligen Bundeslandes.
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