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18.3. Leistungsebenen des Gemeinwesens

Im beschriebenen Sinne als Wohnumfeld erbringt das Gemeinwesen auf drei Ebenen Leistungen für Ältere (in Projekten gemeinschaftlichen Wohnens), die für deren Lebensqualität von zentraler Bedeutung und damit Gegenstand von Sozialplanung sein können. Diese Ebenen oder Dimensionen des Wohnumfeldes sind:

  • Bevölkerungsstruktur des Wohnumfeldes;
  • Soziale und technische Infrastruktur einschließlich Baustruktur und Bausubstanz;
  • Ökologische oder Umweltfaktoren.
 
Je nach Raumkontext stellt das Wohnen Älterer unterschiedliche Anforderungen an diese drei Leistungsebenen. Unter Berücksichtigung der erwähnten Einschränkungen einer territorialen Definition oder Abgrenzbarkeit des Wohnumfeldes wird dieses wiederum in fünf Ebenen oder Dimension relevant:

  • Haus (bei Mehrfamilienhäusern und Projekten gemeinschaftlichen Wohnens)
  • Nachbarschaft
  • Quartier
  • Stadtteil
  • Stadt / Region
 
 
Nur das Haus kann dabei als eindeutig abgegrenzt gelten, obwohl sogar auf dieser Ebene zumindest in traditionellen Wohnformen häufig gravierende Unterschiede bestanden zwischen den Offenheiten bestimmter proletarischer oder ländlicher Wohnformen einerseits und einem abgeschlossenen, städtischen Wohnen des Bürgertums. Für die Raumdimensionen, die im eigentlichen Sinne das Wohnumfeld darstellen, gelten die genannten Bedingungen flexibler, verschwommener, schwankender Grenzen.
 
Die beiden Faktoren „Leistungs- und Raumdimensionen" können vereinfachend tabellarisch verbunden werden:
 
 
Tabelle 1
         Leistungsebene
 
Räumliche Ebene
Bevölkerungs- und Bewohnerstruktur
Bau- und Infrastruktur
Ökologie / Umweltfaktoren
Haus
4.1.
4.2.
4.3.
Nachbarschaft
5.1.
5.2.
5.3.
Quartier
6.1.
6.2.
6.3.
Stadtteil
7.1.
7.2.
7.3.
Stadt / Region
8.1.
8.2.
8.3.
 
 
Da die jeweiligen Beziehungen zwischen räumlicher und Leistungsebene zu komplex sind, um sie nur in Stichworten zu benennen und in die Korrelationsfelder einzutragen, werden sie in den folgenden Abschnitten ausgeführt. Die Zahlen in den Feldern bezeichnen die Gliederungspunkte, in denen jeweils der genannte Zusammenhang dargestellt wird.

18.4. Das Haus

Für Bewohner und Bewohnerinnen eines Mehrfamilienhauses bilden die Atmosphäre zwischen den Wohnparteien und die Hilfsbereitschaft, die informellen Hilfen und kleinen Dienstleistungen eine entscheidende Basis der Wohn- und Lebensqualität. Gemeinschaftswohnprojekte besonders für Ältere versuchen diese Ebene des Wohnumfeldes in besonderer Weise zu aktivieren und verlässlich zu machen. In der Regel werden die sonst eher knappen und informellen Hilfsbeziehungen ausgeweitet und ansatzweise formalisiert. Das „Haus" übernimmt also in gemeinschaftlichen Wohnprojekten Funktionen, die sich in der Modernisierung der Stadt und des Wohnens in die Privatheit der Familie und Wohnung verlagert haben. In gewissem Sinne soll also ein historischer Vorgang der Privatisierung oder „Verhäuslichung" (Gleichmann 1976) von Funktionen durch gemeinschaftliches Wohnen rückgängig gemacht werden, und es ist zu fragen, welche Hausformen und welche Bedingungen des Wohnumfeldes dies begünstigen oder eher verhindern.
 
Bewohnerstruktur des Hauses
 
Eine relativ hohe Homogenität der Bewohnerschaft eines Hauses in Hinsicht auf Alter, vor allem aber in Bezug auf soziale Position, auf Schicht und Status ist Voraussetzung für ein grundlegendes Sicherheitsgefühl, das mit dem Wohnen besonders im Alter verbunden sein muss. Es sollten zumindest keine allzu unterschiedlichen Lebensstile vermischt werden, da die meisten Menschen und vor allem Ältere sich eher „unter ihres gleichen" wohl fühlen.
 
Erst in zweiter Linie spielt die Bewohnerstruktur des Hauses für informelle Hilfen eine Rolle. In Gemeinschaftswohnprojekten wird allerdings diese Leistung betont. Sie setzt aber hohe Vertrautheit und zumindest potentiell Gegenseitigkeit voraus. Im Normalfall des Wohnens in einem Mehrfamilienhaus werden die Bewohner und Bewohnerinnen allzu enge Vertrautheit und Gemeinschaftlichkeit eher vermeiden, um den damit immer auch verbundenen Kontrollen zu entgehen (Herlyn 1970). Verlässliche Distanz und Rücksichtnahme unter tendenziell Gleichen ist eher die Umgangsnorm, die das Zusammenleben im Normalfall des Mehrfamilienwohnhauses bestimmt.
Für programmatisch gemeinschaftliches Wohnen im Mehrfamilienhaus gilt vermutlich, dass auch hier die Bewohnerzusammensetzung eher homogen als allzu heterogen sein wird, soll ein vertrauensvoller Umgang miteinander gewährleistet sein. Eine gewisse kulturelle Homogenität „im Haus", also in der Wohngruppe ist der Verständigung über gegenseitige Erwartungen sicher eher zuträglich, als allzu große kulturelle Differenzen.
 
Allerdings wird durch diese Homogenität das Hilfspotential eher geschmälert. Hilfen können sehr viel umfangreicher und effizienter sein, wenn Menschen mit unterschiedlichen Potentialen und Ressourcen ein Gemeinschaftswohnprojekt bilden, wie es z.B. beim Zusammenleben von mehreren Generationen versucht wird. In der Regel aber stoßen diese heterogenen Projekte auf gravierende Differenzen in Kommunikationsstilen, in Lebensvorstellungen, in Alltagskulturen, die Gemeinsamkeiten reduzieren.
 
Es wird also ein wesentliche Punkt jeder Beratung oder Sozialplanung für gemeinschaftliche Wohnprojekte sein, das richtige „Mischungsverhältnis" von Bewohnern und Bewohnerinnen herzustellen, Wohngruppen also so homogen wie nötig, aber so heterogen wie möglich anzulegen.
 
Da sich in der Regel die Bewohnerschaft eines Mehrfamilienhauses durch Marktprozesse ergibt, sind sozialplanerische Eingriffe im Normalfall, also dann, wenn es sich nicht um Gemeinschaftswohnprojekte handelt, kaum möglich. Im sozialen Wohnungsbau wurde allerdings häufig versucht, relevante Netzwerke zu erhalten oder herzustellen, bzw. Bewohner und Bewohnerinnen, die derartige Netzwerke aufbauen wollten, durch entsprechende Belegungspolitik zu unterstützen. So haben einige Wohnungsbaugesellschaften von den 1950er bis zu den 1970er Jahren versucht, die Verwandtschafts- und Familienbeziehungen, die in Arbeiterquartieren bestanden, auch in Neubausiedlungen des sozialen Wohnungsbaus zu ermöglichen. Es sind die bekannten „Frauennetzwerke" zwischen Verwandten, aber auch z. B: zwischen „Nenntanten", die im Arbeiterquartier für sozialen Zusammenhalt sorgten und die in den Neubausiedlungen des frühen sozialen Wohnungsbaus rekonstruiert wurden, wenn die Betroffenen das anstrebten. Solche sozialen Zusammenhänge wurden sowohl innerhalb des einzelnen Wohnblocks als auch in der Siedlung realisiert, wie es in den alten Arbeiterquartieren auch der Fall war.
 
In der Regel wird jedoch im normalen Mehrfamilienhaus nur bei Konflikten eingegriffen, dann aber häufig bereits in Rechtstreitigkeiten. Man kann allerdings unterstellen, dass für die meisten Bewohner und Bewohnerinnen derartiger Wohnhäuser die Bewohnerschaft ein entscheidendes Argument für den eigenen Einzug oder eben auch den Auszug ist, wenn zumindest ansatzweise Entscheidungen getroffen werden können und nicht nur von finanzieller Knappheit diktiert werden. Wohn- und stadtsoziologische Forschung geht sogar davon aus, dass die Bewohnerstruktur eines Hauses wie einer Nachbarschaft oder eines Quartiers wieder wachsende Bedeutung für die Wahl der Wohnung gewinnen wird.
 
Im Rahmen gemeinschaftlicher Wohnprojekte haben sich zur Festigung des Zusammenhaltes der Mitglieder gemeinsame Aktivitäten wie Hoffeste oder „Hoftreffen" bewährt, wenn die bauliche Anlage des Gebäudes derartiges zulässt. Es ist jedoch immer zu berücksichtigen, dass die Bewohner und Bewohnerinnen eines Hauses in der Regel keine „Gemeinschaft" bilden, wenn sie sich nicht bereits vor dem Einzug, der Errichtung oder dem Erwerb eines Gebäudes als solche konstituiert haben.
 
Zusammenfassung
Bei gemeinschaftlichen Wohnprojekten ergibt sich eine Spannung zwischen Homogenität und Heterogenität der Bewohner bzw. Mitglieder eines Projektes. Homogenität fördert die Chancen, sich auf ein Projekt, auf gleiche Erwartungen an ein Projekt zu einigen und sich gegenseitig bei Problemen zu unterstützen, denen alle in gleicher Weise konfrontiert sind, reduziert aber die Austauschmöglichkeiten, da alle Bewohner über die gleichen Potentiale und Ressourcen bzw. deren Restriktionen verfügen. Heterogenität vergrößert die Austauschmöglichkeiten, vor allem den Tausch der Ressource „Zeit", reduziert aber die
Verständigungschancen innerhalb einer Wohngruppe. Ziel einer Sozialplanung und Beratung von Gemeinschaftsprojekten auf dieser Ebene des Hauses muss es demnach sein, Gruppen mit soviel Homogenität wie nötig und soviel Heterogenität wie möglich zu fördern bzw. entsprechend zu beraten.
 
Baustruktur, soziale und technische Infrastruktur des Wohnhauses
 
Baulich-technische Merkmale des Wohnhauses sind entscheidend für die Bequemlichkeit älterer Menschen und können dann, wenn sie nicht angemessen entwickelt sind, ein Mehrfamilienhaus für Ältere unbewohnbar machen. So sind ein Aufzug, weitgehende Barrierefreiheit, gute Beleuchtung, erreichbar platzierte, gut erkennbare Lichtschalter oder Bewegungsmelder als Lichtschalter, rutschsichere Fußbodenbelege, griffige Handläufe möglichst auf beiden Seiten des Treppenhauses Grundbedingung für das Wohnen älterer Menschen im Mehrfamilienhaus. Selbstverständlich sollten die grundlegenden technischen und baulichen Qualitäten bereits in der Erstellung berücksichtigt werden, also z.B. sollten lange oder schlecht einzusehende Flure oder Gänge, unübersichtliche Keller u. ä. vermieden werden, da Korrekturen im fertigen Gebäude kaum mehr möglich sind.
 
Neben diesen baulich-technischen Qualitäten des Hauses wird von einer darüber hinausgehenden „technischen oder sozialen Infrastruktur" im Haus in der Regel nicht gesprochen, obwohl Ansätze dazu durchaus bedenkenswert sein können. Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens liefern dazu Hinweise. So können Gemeinschaftsräume oder auch Gästewohnungen in einem Mehrfamilienhaus die Lebensqualität Älterer erhöhen, und in luxuriösen Wohnanlagen werden in Einzelfällen weitere Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Bäder oder Saunen vorgesehen. Grenzen für derartige Anlagen ergeben sich aber immer aus den Kosten, die mit derartigen Gemeinschaftseinrichtungen verbunden sind.
 
Bei „normalen" Projekten des gemeinschaftlichen Wohnens, also bei Wohngruppen mit eher mittleren Einkommen oder Vermögenslagen stellt immer der Gemeinschaftsraum ein Problem dar, weil er Kosten verursacht, seine Notwendigkeit aber umstritten und zweifelhaft ist. Für viele Gruppen scheint er unabdingbar, andere halten ihn für durchaus entbehrlich. Bei der Selbstfindung der Gruppe, beim Vorgang, das eigene Selbstverständnis zu klären, muss entschieden werden, ob man einen Gemeinschaftsraum braucht. Er sollte aber zumindest nicht als Selbstverständlichkeit gelten. Die Teilnehmer einer Gruppe können sich auch umschichtig in den Wohnungen treffen oder externe Räume in Anspruch nehmen. Im Wunsch nach einem Gemeinschaftsraum äußert sich häufig eine übertriebene Gemeinschaftssehnsucht, die in der Realität des Projektes leicht enttäuscht werden kann. Außerdem sollte allen Vorstellungen, die auf eine Autarkie des Projektes zielen, es also tendenziell von seiner Umwelt unabhängig machen, mit Skepsis begegnet und eher eine enge Einbindung in die Umgebung versucht werden. Auch ein benachbartes Restaurant, ein Bürgerhaus, eine Gemeindesaal kann als „Gemeinschaftsraum" genutzt werden und die Einbindung des Projektes in das Umfeld fördern. Eher sinnvoll als ein Gemeinschaftsraum, der in seiner Funktion nicht definiert ist, könnten funktionsspezifische Ergänzungen der Wohnungen durch Gemeinschaftsanlagen sein, also z.B. die Sauna im Haus, die tatsächlich erheblich zur Steigerung von Lebensqualität gerade für Ältere beiträgt, oder eine kleine Werkstatt, ein gemeinsamer Kellerraum zur Aufbewahrung von Gartengeräten oder ähnliches.
 
Ansätze zu einer personalen, sozialen Infrastruktur auf der Ebene des Mehrfamilienhauses sind in Deutschland nur schwach entwickelt aber durchaus bedenkenswert. So kann die aus Frankreich bekannte Einrichtung der „Concierge" das Sicherheitsgefühl der Bewohner beträchtlich erhöhen. Im Rahmen größerer Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens Älterer sind darüber hinaus auch Versuche unternommen worden, kleine Ein- oder Zweizimmerwohnungen in größeren Wohnanlagen für Krankenpfleger oder entsprechendes medizinisches Personal vorzusehen, das den Bewohnern und Bewohnerinnen bei Notfällen aber auch zur laufenden Betreuung zur Verfügung steht.

Zusammenfassung
Technische und personelle Ausstattung des Wohnhauses zählen in der Regel nicht zu den Merkmalen des Gemeinwesens. Das gemeinschaftliche Wohnen aber eröffnet durchaus diese Perspektive, auch wenn vor allem die technischen Merkmale einer Altersgerechtigkeit im Fordergrund stehen. Als „Infrastruktur" auf der Ebene des Hauses können aber alle Gemeinschaftseinrichtungen zählen, funktionsoffene Gemeinschaftsräume genau so, wie funktionsspezifische Einrichtungen: Sauna, Werkstatt, Keller etc. Es hängt vom Selbstverständnis und von den finanziellen Möglichkeiten des Projektes ab, was realisiert wird. Mehrfamilienhäuser des gemeinschaftlichen Wohnens könnten aber mit Blick auf andere Länder auch personelle Infrastruktur aufweisen, z.B. die aus Frankreich bekannte Concierge oder Einliegerwohnungen für Betreuungspersonal. An besonderen technisch-baulichen Ausstattungsmerkmalen von Mehrfamilienhäusern wird immer wieder der Gemeinschaftsraum erwähnt. Es scheint aber nicht sicher zu sein, ob er tatsächlich und in jedem Fall benötigt wird. Statt derartige Gemeinschaftseinrichtungen im Haus vorzusehen, kann eine Einbindung in das Wohnumfeld sinnvoller sein, um besonders die Älteren in Hausgemeinschaftsprojekten nicht zu isolieren. Sehr angenehm gerade für Ältere können aber Saunen und Bäder im Haus sein, deren Einrichtung aber natürlich immer eine Kostenfrage ist.
 
Ökologie / Umweltfaktoren des Hauses
In der Gebäudetechnik und Baubiologie sind in den letzten Jahren umfangreiche Kenntnisse für gesundheitszuträgliche Baumaterialien entwickelt worden, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden können und die sich in der Regel auch eher auf die einzelne Wohnung und weniger auf das Wohnungsumfeld beziehen, das in diesem Kapitel thematisiert werden soll. Für das gemeinschaftliche Wohnen, sei es Generationen übergreifend, sei es für Ältere, stellen sich im Prinzip keine anderen Anforderungen und Bedingungen als für jedes Wohnen.
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