Hauptmenü
Impressum | Datenschutz | Kontakt

Schriftgröße: 
Seite 4 von 6    |zurückvor
 

4.3. Baugemeinschaften - ein Einstieg in gemeinschaftliches Wohnen? - Versuch einer Abgrenzung

Immer wieder ist der Unterschied zwischen Baugemeinschaften und den gemeinschaftlichen Wohnformen Thema. Es erscheint sinnvoll, diese beiden Formen zu unterscheiden, gerade weil in der Praxis die Grenzen verschwimmen und die Begriffe keineswegs einheitlich verwendet werden.
Bei beiden Formen, den Baugemeinschaften und den gemeinschaftlichen Wohnformen, ist der Name Programm:
Eine Baugemeinschaft findet zusammen, um gemeinschaftlich zu Bauen und die sich daraus ergebenden Synergieeffekte zu nutzen. Primäres Ziel ist in der Regel, möglichst preisgünstig Eigentum an einem Haus oder einer Wohnung zu erlangen.
Bei den gemeinschaftlichen Wohnprojekten steht, wie es der Name schon aussagt, das gemeinschaftliche Wohnen im Vordergrund. Das Bauen ist aus dieser Perspektive eher Mittel zum Zweck, und auch keineswegs zwingend. Gemeinschaftliches Wohnen kommt auch im Bestand durch aktive Nachbarschaften und soziale Netzwerke zu Stande, es definiert sich über die Ziele bezüglich der Gemeinschaft. Das individuelle Eigentum tritt in den Hintergrund, häufig sind Formen gemeinschaftlichen Eigentums, Mischformen, oder Mietprojekte, die durch eine Wohnungsbaugesellschaft angeboten werden.
Bereits eine Baugemeinschaft hat viele Vorteile für die Beteiligten:
  • Die gute Nachbarschaft: Durch den intensiven Prozess der Organisation eines Bauprojektes lernen sich die Beteiligten frühzeitig kennen. Das sind gute Voraussetzungen für eine funktionierende Nachbarschaft.
  • Individuelle Architektur und Ausstattung: Als direkter Auftraggeber des Architekten und der beteiligten Fachplaner bestehen mehr Möglichkeiten bei der Mitgestaltung von Bauqualitäten und individuellen Wohnqualitäten
  • Kostengünstiges Bauen: Die Gesamtkosten sind in der Regel erheblich günstiger, Baugemeinschaften in den beiden Vorreiterstädten Tübingen und Freiburg sparen oft zwischen 10 - 25%. Diese Beträge können in eine höhere Architektur- und ökologische Qualität und für Gemeinschaftsräume verwendet werden.
  • Besondere Konzepte: Finden sich genügend Beteiligte, können besondere Konzepte und Inhalte wie zum Beispiel Mehrgenerationenwohnen, Pflegewohnen, zukunftsfähige Energiekonzepte wie Energie+-Häuser verwirklicht werden
  • Synergieeffekte: Diese besonderen Möglichkeiten entstehen aus dem Zusammenschluss zahlreicher Einzelbauherren wie zum Beispiel Gemeinschaftsräume und -einrichtungen, Selbstverwaltung und Selbstbewirtschaftung, Einbringen eigener Kompetenzen z.B. beim Ausbau. Die Möglichkeiten können sich auch auf den späteren Betrieb beziehen, z.B. durch Selbstverwaltung durch die eigenen Mitglieder, Mitwirkung bei der Bewirtschaftung usw.. Die meisten Beteiligten haben Fähigkeiten und Kompetenzen, die sie gut einbringen können.
 
Zusammenfassung
Mit diesen vielen Vorteilen und besonderen Möglichkeiten ist das gemeinschaftliche Bauen in so genannten Baugemeinschaften eine gute Grundlage für weitergehende Zielsetzungen, die sich auf das gemeinschaftliche Wohnen, also die Phase nach dem Bauen beziehen. Und umgekehrt werden die Beteiligten in gemeinschaftlichen Wohnprojekten, die auch gebaut haben, von dem großen Wert für die Identität des Projektes und den Zusammenhalt der Gemeinschaft berichten können.

4.4. Gemeinschaftliche Wohnformen im Überblick

4.4.1. Wohngemeinschaften

Die Wohngemeinschaft (WG) ist die kleinste gemeinschaftliche Wohnform in Bezug auf die Anzahl der Bewohner, die Baustruktur und den Organisationsgrad. Abgesehen von studentischen Wohngemeinschaften ist diese gemeinschaftliche Wohnform wenig verbreitet. Mehrheitlich handelt es sich bei Wohnprojekten nicht um Wohngemeinschaften im umgangssprachlichen Sinnen, sondern um sog. Haus- bzw. Wohnungs- oder Nachbarschaftsgemeinschaften
  • Charakteristik:
    • Mehrere Menschen wohnen zusammen in einer Wohnung oder einem Haus. Jeder Bewohner oder Bewohnerin verfügt über einen eigenen Wohnbereich, aber keine eigene abgeschlossene Wohnung
    • Für das gemeinschaftliche Zusammenleben stehen je nach Ausstattung Räume wie Küche, Ess- und Wohnraum, Bad, WC, Garten, Terrasse oder Balkon zur Verfügung
  • Rechtliche und wirtschaftliche Organisation
    • Meist von einer Gruppe privater Personen in eigener Regie gegründet und geführt.
    • In der Regel gemeinschaftlicher Mietvertrag, Aufteilung der Miete und Nebenkosten, meistens entsprechend dem Anteil der eigenen Zimmergröße
    • Teilweise wird eine gemeinschaftliche Haushaltskasse geführt
  • Besonderheiten
    • Erfordert aufgrund der Nähe der Beteiligten zueinander ein hohes Maß an Toleranz und sozialer Kompetenz
    • Wichtig ist die Einplanung von Rückzugsmöglichkeiten und eine besondere Achtung vor der Privatsphäre des Anderen
  • Eignung, bevorzugte Bewohner
    • Beliebte Form bei jüngeren Menschen, z.B. Studenten, zunehmend aber auch bei älteren Menschen oder Menschen mit besonderen körperlichen oder leichteren geistigen Einschränkungen
    • Sonderformen der Wohngemeinschaften sind die so genannten Demenz- oder Pflegewohngemeinschaften.
 

4.4.2. Hausgemeinschaften

In Haus- oder auch Wohnungsgemeinschaften teilen sich mehrere Miet- oder Eigentumsparteien ein Gebäude oder einen Gebäudekomplex, meist in Form eines mehrgeschossigen Wohnungsbaus, einer sog. Stadtvilla, eines alten Bauernhauses oder ähnliches. Alle Bewohner verfügen über eine abgeschlossene Wohnung. Darüber hinaus gibt es ein Angebot an Gemeinschaftsräumen, die zum Teil auch einer interessierten Nachbarschaft zur Verfügung stehen oder generell öffentlich zugänglich sind, wie z.B. Nachbarschaftscafes. Oft werden aufwändig gestaltete Freiräume mit viel Engagement gepflegt.
  • Charakteristik:
    • Getrennte Haushalte pflegen eine geplante Gemeinschaft innerhalb eines Hauses oder größeren Wohnkomplexes. Diese Form wird daher auch als Wohnungsgemeinschaft bezeichnet.
    • In der Regel eröffnet diese Wohnform den Bewohnern mehr Möglichkeiten wie in einer Wohngemeinschaft
    • Der private Rückzugsraum ist einfacher gewährleistet, jede Wohnung ist in sich eigenständig funktionsfähig mit vollwertiger Küche, Bad/WC und Abstellmöglichkeiten. Das Aufsuchen der gemeinschaftlichen Räumlichkeiten unterliegt so zunächst der freien Entscheidung
    • Die Gemeinschaftsbereiche gibt es als zusätzliches Angebot über die eigene Wohnung hinaus, typisch sind Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsküche, Gästewohnung oder Zimmer, Werkstatt, Büro, Garten Wäscheraum, (Tief-)garage, aber auch Bibliothek, Sauna, Pflegebäder usw..
  • Rechtliche und wirtschaftliche Organisation
    • Die Wohnungen gibt es in allen Formen des Eigentums, entweder in Privateigentum, in Gemeinschaftseigentum (z.B. in einer Genossenschaft), oder zur Miete als öffentlich geförderte oder frei finanzierte Wohnungen mit einem Fremdeigentümer (z.B. kommunales oder privates Wohnungsunternehmen)
    • Möglich sind Einzelmietverträge oder gemeinschaftliche Mietverträge (Generalmietverträge) bei geeigneten Organisationsformen (Verein, Genossenschaft)
    • Es gibt sowohl fremd- wie auch selbst verwaltete Hausgemeinschaften
    • Wichtig: Die Hausgemeinschaft sollte ein vertraglich zugesprochenes Recht zur Mitbestimmung bei der Belegung haben. Bei Mietverhältnissen muss dieses gesondert zwischen den Bewohnern und Bewohnerinnen und den Investoren, Bauträgern, Wohnungsbaugesellschaften oder Behörden ausgehandelt werden. Bei gefördertem Wohnraum in gemeinschaftlichen Wohnprojekten verzichten viele Gemeinden zugunsten gesonderter Regelungen mit der Bewohnergemeinschaft auf ihr Belegungsrecht.
    • Je nach Standard und Größe der Hausgemeinschaft ergibt sich die Größe und die Anzahl und verschiedenen Arten von Gemeinschaftsräumen, da diese zusätzlich zu den in sich abgeschlossenen Wohnungen finanziert werden müssen. Bei großen Gemeinschaften ist die Ausstattung in der Regel aufwändiger
    • Daher versteht sich auch der vergleichsweise höhere Preis wie bei Wohngemeinschaften
    • In Mietwohnanlagen sollten die Bewohner darauf achten, dass sie die Gemeinschaftsräume zur eigenen Verwaltung übernehmen können.
  • Besonderheiten
    • Wenn umgangssprachlich von einem  gemeinschaftlichen Wohnprojekt gesprochen wird, ist in der Regel diese Organisationsform gemeint.
    • Wichtig ist die Einplanung von Rückzugsmöglichkeiten und eine besondere Achtung vor der Privatsphäre des Anderen
  • Eignung, bevorzugte Bewohner
    • Beliebte Form bei jüngeren Menschen, z.B. Studenten, zunehmend aber auch bei älteren Menschen oder Menschen mit besonderen körperlichen oder leichteren geistigen Einschränkungen
    • Eine Sonderform sind die sog. KDA-Hausgemeinschaften (KDA=Kuratorium Deutsche Altershilfe). Hierunter ist eine stationäre Pflegewohnform zu verstehen, die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe als Alternative zum Heim entwickelt wurde. Es handelt sich um meist mehrere Wohnungen in einem Haus mit jeweils einer überschaubaren Anzahl von Bewohnern, in denen das Zusammenleben in Form eines üblichen Wohnalltages gestaltet wird. Die Bewohner und Bewohnerinnen sind soweit möglich an den Tagesverrichtungen beteiligt bzw. übernehmen diese so selbstständig wie möglich. Diese Wohnform wird von einem Träger (Wohlfahrtsunternehmen, Pflegebetrieb o.ä.) verantwortet und unterliegt dem Heimgesetz. Sie wird hier der Vollständigkeit halber erwähnt, um die Unterscheide zu den selbst organisierten gemeinschaftlichen Wohnformen zu verdeutlichen.
 

4.4.3. Nachbarschaftsgemeinschaften - Einbindung in soziale Netzwerke

Nachbarschaftsgemeinschaften definieren sich durch ein soziales Netzwerk, das über die direkte räumliche Nachbarschaft in einer Wohnung oder Haus den sozialen Zusammenhang bewusst gestaltet. Derartige Netzwerke organisieren vor allem nachbarschaftliche Aktivitäten und Hilfe. Derartige Netzwerke sind die Voraussetzung, dass Bewohner räumlich getrennter Wohneinheiten und Gebäude in gemeinschaftliches Wohnen einbezogen werden können. Und zwar unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Haus gemeinschaftliches Wohnen praktiziert wird. Diese Form gibt die Möglichkeit, Menschen in bestehenden Wohnungen ebenso wie die Bewohner neuer Projekte einzubinden. Auf diese Weise wird das Wohnen-Bleiben-zu-Hause in einem gemeinschaftlichen Zusammenhang ermöglicht.
Typische Nachbarschaftsgemeinschaften werden in Form der in den nächsten Kapiteln näher beschriebenen Siedlungs-, Quartiers-, Dorf- oder Stadtteilgemeinschaften in den unterschiedlichsten Größenordnungen angeboten. . .
  • Rechtliche und wirtschaftliche Organisation
    • Es entsteht als Netzwerk unter Bürgern (Bürger/Bürger) oder es schließt zusätzlich auch professionelle Anbieter wie ambulante Pflegebetriebe und Einrichtungen der Wohlfahrtsträger (Bürger/Profi) oder wird von professionellen Organisationen initiiert und bezieht Bürgerengagement mit ein (Profi/Bürger).
    • Als Rechtsform wird in der Regel der Verein verwendet, in dem sowohl Einzelpersonen wie auch Institutionen Mitglied werden können
    • Die Finanzierung erfolgt aus Mitgliedsbeiträgen, aus Spenden von Einzelpersonen und lokalen Unternehmen, und aus dem Angebot zu bezahlender Hilfsleistungen engagierter Bürger. In einzelnen Projekten erfolgt auch eine kommunale Unterstützung im Rahmen der Förderung der Daseinsvorsorge.
    • Bemerkenswert ist, dass beispielsweise in Eichstetten (s. unten „Projektbeispiele für soziale Netzwerke") durch die Bezahlung bestimmter bürgerschaftlicher Hilfsleistungen ein Angebot an bezahlten Arbeitsplätzen insbesondere für Frauen in der Gemeinde entstanden ist. Die Trennlinie zwischen ehrenamtlichem Engagement und den gering bezahlten Aktivitäten wird definiert durch Regelmäßigkeit, festgelegte Zeiten und klar definierte Leistungen gegenüber der Freiwilligkeit bei den ehrenamtlichen Leistungen.
 
 
Projektbeispiele für soziale Netzwerke - Kleinere Gemeinden
 
  • Lenninger Netz: Ziel des Lenninger NETZ e.V. ist die Koordination und Vernetzung sozialer Aufgaben, die Förderung und der bedarfsgerechte Ausbau aller Aktivitäten in der Alten- und Behindertenarbeit, der Familienhilfe sowie sonstige soziale Aufgaben in der Gemeinde Lenningen. Der Verein soll künftig auch Pflegeleistungen sowie häusliche Hilfen vermitteln und leistet allgemeine soziale Beratung. www.lenninger-netz.de
  • Bürgergemeinschaft Eichstetten: Eichstetten und seine Bürger haben sich dazu entschlossen, die vielfältigen Aufgaben des Generationenvertrages wieder selbst in die Hand zu nehmen. Die Dorfgemeinschaft betrachtet es als ihre Aufgabe, ältere Menschen zu integrieren, zu betreuen und zu pflegen. Aus diesem Grund wurde im März 1998 die Bürgergemeinschaft Eichstetten e.V. gegründet. Sie hat das Ziel, die vielfältigen sozialen Aufgaben und Herausforderungen im Dorf anzunehmen und Strukturen zur Unterstützung hilfebedürftiger Bürgerinnen und Bürger aufzubauen. Wichtige Aktivitäten und Einrichtungen:
    • Umbau des ehemaligen zentralen Dorfgasthof in ein professionell und bürgerschaftlich betreutes Wohnprojekt
    • Einrichtung und Betreuung einer ambulant betreuten Pflegewohngemeinschaft
    • Koordination der ehrenamtlichen und der professionellen Angebote in der Gemeinde über ein Bürgerbüro
    • Ausbau eines Nachbarschaftshilfenetzwerkes mit ehrenamtlichen und gering bezahlten Angeboten
    • Begleitendes selbst organisiertes Angebot an Gemeinschaftsveranstaltungen
    • Angebot an Gemeinschaftsräumen www.buergergemeinschaft-eichstetten.de
  • Generationennetzwerk Amtzell - gesteuertes Zusammenwirken der Generationen
Das Netzwerk "Gemeinde Amtzell" soll:
    • Die Gemeinde als Lebensraum erlebbar machen
    • Lebenssituation und Lebensfeld von Kindern, Jugendlichen, Familien, Seniorinnen und Senioren sowie von Benachteiligten  in der Gemeinde verbessern
    • Bürgerschaftliches Engagement in der Gemeinde ermöglichen und unterstützen
    • Miteinander von Jung und Alt in der Gemeinde fördern
    • Mittlerweile ist ein Netzwerk unterschiedlichster Projekte, vom Kindergarten im Altenheim, einer Wohnanlage Alt und Jung, einer Schule mit Ganztagesangeboten und zahlreichen ehrenamtlichen generationenintegrierenden Aktivitäten bis hin zu organisierter Nachbarschaftshilfe entstanden. Die Bürger sind individuell und über die zahlreichen beteiligten Vereine intensiv eingebunden. www.amtzell.de/pages/sets/set12.htm
Seite 4 von 6    |zurückvor
Bild



BaS empirica FGW Volkssolidarität Brandenburg