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Übersicht über Wohnformen im Alter

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3.3. Professionelle Wohnangebote in Kombination mit Pflegeleistungen

Betreutes Wohnen/Service-Wohnen
Seit einigen Jahren, verstärkt mit Einführung der Pflegeversicherung, gibt es professionell gemanagte Wohneinrichtungen in Kombination mit ambulanter Pflege. Der Grundgedanke ist, dass jeder in seinen „eigenen vier Wänden" lebt (unabhängig davon ob als Wohneigentümer/Wohnungseigentümerin oder Mieter/Mieterin) und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. im Haus- und Nachbarschaftsverbund organisiert. Durch eine Gestaltung und Ausstattung der Wohnung (altengerecht im weitesten Sinne), die den möglichen Bewegungseinschränkungen älterer Menschen Rechnung trägt, soll auch für den Fall der Hilfs- und Pflegebedürftigkeit das eigenständige Wohnen gefördert werden. Als Ergänzung werden professionelle Dienstleistungen (z.T. bis hin zur Pflege) angeboten, die man nach Bedarf abrufen kann und nur bei Inanspruchnahme bezahlen muss. Die ergänzenden Dienstleistungen werden in unterschiedlicher Kombination und in unterschiedlichem Leistungsumfang durch eine so genannte Serviceleistungs- bzw. Betreuungspauschale vergütet. Die Konzeption des Betreuten Wohnens/Service-Wohnens zeichnet sich durch eine große Vielfalt unterschiedlicher Organisationsformen aus:
  • Wohnanlagen, in denen über Büros externe Dienstleistungen bis hin zur ambulanten Pflege organisiert werden
  • Wohnanlagen, in denen hauseigenes Personal die ambulante Pflege erbringt
  • Wohnanlagen mit integriertem stationären Pflegebereich
  • Wohnanlagen in Kooperation mit einer Pflegeeinrichtung mit stationärer Pflege
 
Abbildung 3:      Unterschiedliche Organisationsformen bei Betreutem Wohnen/Service-Wohnen

 
Wohnstifte (zum Teil Seniorenresidenzen genannt)
Wohnstifte sind frei finanzierte und überdurchschnittlich gut ausgestattete Wohnanlagen, in denen vornehmlich Appartements, aber auch kleinere Wohnungen angeboten werden. Ambulante Pflege in der Wohnung, teils auch vollstationäre Pflegeleistungen in räumlich abgetrennten Bereichen der Anlage, komplettieren das vergleichsweise exklusive Angebotsspektrum.
Wohnstifte/Seniorenresidenzen haben einen hotelähnlichen Charakter. Sie verfügen i. d. R. über ein hauseigenes Café und/oder Restaurant. Bei den meisten Einrichtungen wird eine Grundversorgung (z.B. Mittagessen, Wohnungsreinigung, allgemeine Betreuungsdienste) vereinbart. Wohnstifte/Seniorenresidenzen verfügen über ein mehr oder weniger großzügiges Angebot an Gemeinschaftsflächen. Darunter fallen z.B. repräsentative Eingangslobbys, Bibliotheken, Schwimmbäder, so genannte Clubräume oder Kaminzimmer (hochwertig ausgestattete Aufenthaltsräume) oder Sonnenterrassen. Zusätzlich bieten Wohnstifte Freizeit- und sonstige gesellschaftliche Veranstaltungen, von Lesungen über Kurse oder Theaterbesuche bis hin zu Reisen (je nach Angebot gegen gesondertes Entgelt). Übliche Vertragsgrundlage sind Heimverträge, in denen Gesamtpensionspreise vereinbart werden (vgl. Kapitel 3.4.2).
 
Wohn-, Haus- und Nachbarschaftsgemeinschaften
Es ist zu unterscheiden zwischen Gemeinschaften, in denen jeder Bewohner über eine eigenständige Wohnung verfügt und trotzdem mit anderen in räumlicher Nähe lebt (z.B. in einem gemeinsamen Haus (Hausgemeinschaft) oder benachbart (Nachbarschaftsgemeinschaft)) und solchen, die über einen persönlichen Wohnbereich, jedoch nicht über eine eigene abgeschlossene Wohnung verfügen (Wohngemeinschaft). Eine gemeinsame Wohnung teilen sich i. d. R. ältere, körperlich oder psychisch stark beeinträchtigte Menschen (z.B. „Seniorenfamilien" als Alternative zur stationären Pflege für Demenzerkrankte).
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